(zu deutsch etwa: Allgemeine wiederkehrende Überprüfung)
Hierbei handelt es sich um das Staatenkontrollverfahren, welches im UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf durchgeführt wird.
Seit 2008 werden alle UN-Mitgliedstaaten alle fünf Jahre überprüft. Wir befinden uns zurzeit im vierten Überprüfungszyklus, welcher 2022 begonnen hat und bis 2027 andauern soll.
Vor den eigentlichen Sitzungen werden die Staaten aufgerufen, Berichte zur Menschenrechtssituation in ihrem Land einzureichen. Für diesen soll die Zivilgesellschaft im eigenen Land konsultiert werden. Darüber hinaus holt das Büro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte Informationen von verschiedenen UN-Gremien zur Menschenrechtssituation des Staates ein. Außerdem haben nationale Menschenrechtsinstitute sowie zivilgesellschaftliche Akteure die Möglichkeit, ebenfalls im Voraus Berichte einzureichen. Von dieser Gelegenheit macht auch Amnesty regelmäßig Gebrauch. Dies ist besonders wichtig, da bei der eigentlichen UPR-Sitzung nur Vertreter*innen von Staaten Fragen stellen und Empfehlungen aussprechen können. Die Zivilgesellschaft versucht daher im Vorfeld auf diese durch Lobby-Arbeit einzuwirken. Denn wenn die Staaten die Empfehlungen annehmen, verpflichten sie sich auch dazu, diese umzusetzen.
Amnesty International Berichte
zur Vorlage zu den UN HRC UPR Chile Sitzungen
- Amnesty International Eingabe zur 46. Sitzung des UNHRC UPR vierter Zyklus, 2024
- Amnesty International Eingabe zur 32. Sitzung des UNHRC UPR, dritter Zyklus, 2019
- Amnesty International Eingabe zur 18. Sitzung des UNHRC UPR, zweiter Zyklus, 2014
- Amnesty International Eingabe zur 5. Sitzung des UNHRC UPR, erster Zykus, 2009