Immer weniger venezolanische Asylsuchende erhalten einen Schutzstatus in Deutschland. Dabei hat sich die Menschenrechtssituation in Venezuela zunehmend weiter verschlechtert, auch nach der Entführung von Nicolás Maduro durch die USA und den jüngst erfolgten Freilassungen politischer Gefangener bleibt der repressive Apparat weiterhin intakt. Die konstant hohe Zahl von erfolgreichen Klagen gegen eine Asylablehnung verdeutlicht, dass die restriktive Entscheidungspraxis der Asylbehörde an der Realität vorbeigeht.
Im Jahr 2025 stellten 1.877 venezolanische Staatsangehörige einen Asylantrag in Deutschland, wie aus der Jahresstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervorgeht. Etwa 75 Prozent dieser Asylanträge wurden zuletzt dem Freistaat Sachsen zugewiesen, der damit weiterhin das Hauptaufnahmebundesland für venezolanische Geflüchtete bleibt. Zum Jahresende 2025 lebten insgesamt 9.706 venezolanische Staatsangehörige in Sachsen. Die Fluchtbewegung aus Venezuela nach Deutschland hat sich jedoch deutlich abgeschwächt und die Zahl der registrierten Asylanträge liegt nur noch etwa halb so hoch wie noch zwei Jahre zuvor (3.756 Anträge in 2023).
Mit großer Besorgnis beobachten wir, dass die Schutzquote venezolanischer Asylsuchender einen weiteren historischen Tiefstand erreicht hat, und das BAMF im Jahr 2025 nur noch in gut 13 Prozent der Fälle einen politischen oder humanitären Schutzstatus zuerkannte. Diese Entscheidungspraxis entspricht in keiner Weise der tatsächlichen Menschenrechtslage vor Ort, die sich insbesondere im Nachgang der manipulierten Präsidentschaftswahl vom Juli 2024 kontinuierlich weiter verschärft hat. Tatsächliche und vermeintliche Regierungsgegner*innen wurden zu hunderten verfolgt und willkürlich verhaftet, unabhängig davon, ob sie öffentlich Kritik äußerten oder nicht. Selbst über soziale Medien gesendete Nachrichten reichten für eine Verhaftung aus. Zwar wurden seit dem US-Angriff und der Entführung Nicolás Maduros durch die USA eine größere Zahl politischer Gefangener freigelassen und ein Amnestiegesetz durch die Interimsregierung von Delcy Rodríguez beschlossen, jedoch ist darin noch kein Ende der jahrzentelangen Menschenrechtsverbrechen zu erkennen. Denn zahlreiche Freigelassene sind weiterhin mit haltlosen Anklagen und drastischen Auflagen konfrontiert, während die Regelungen des Amnestiegesetzes eine große Zahl von Personen von vornherein ausschließen. Das repressive System zur Unterdrückung jeglicher Kritik bleibt auch mit der Vereidigung von Delcy Rodríguez als Übergangspräsidentin weiterhin bestehen, wie weiterhin stattfindende willkürliche Verhaftungen belegen.
Die sächsischen Verwaltungsgerichte, die einen Großteil der Asylklagen von Venezolaner*innen bearbeiten, beurteilen die Situation in Venezuela konstant deutlich differenzierter als das BAMF. In durchschnittlich 37 Prozent der Entscheidungen wurden die Ablehnungsbescheide des BAMF ganz oder teilweise wieder aufgehoben – das bedeutet, dass den Kläger*innen zumindest noch ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde. Diese gerichtliche Erfolgsquote bewegt sich seit Jahren konstant auf einem hohen Niveau und verdeutlicht eindrücklich, dass die Einschätzung des BAMF zur Bedrohungslage in Venezuela regelmäßig an der Realität vorbeigeht.
Weiterhin fanden im Jahr 2025 insgesamt 24 Abschiebungen aus Sachsen nach Venezuela statt. Seit Oktober wurden die meisten internationalen Flugverbindungen in das Land aufgrund der Spannungen mit den USA ausgesetzt, was jedoch keinen Schutz vor weiteren Abschiebungen in der Zukunft bedeutet. Amnesty International vertritt unverändert die Auffassung, dass aufgrund der objektiven Umstände im Land für alle Venezolaner*innen die Gefahr eines ernsthaften Schadens für Leben, Sicherheit und Freiheit besteht. Verfolgungsmaßnahmen beschränken sich nicht nur auf bestimmte Gruppen wie Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen oder Oppositionsmitglieder, sondern können sich ungeachtet von Stellung und Bekanntheit auf jede Person erstrecken, die aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Einstellung als Gegner*in der Regierung angesehen wird.
Amnesty International fordert daher Bundesregierung und Landesregierungen auf, keine weiteren Abschiebungen nach Venezuela durchzuführen. Die Entscheidungspraxis des BAMF muss sich an der objektiven Lage vor Ort orientieren und die gerichtliche Rechtsprechung beachten.
Quellen: Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für 2025, Antwort der Sächsischen Landesregierung auf die Parlamentsanfragen 8/5450 und 8/4673
